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EU-Mythen, Vorurteile über die Europäische Union Die Presseabteilung der Vertretung der Europäischen Kommission in Berlin hat im Laufe der Jahre eine beachtliche Sammlung von Falschmeldungen und Vorurteilen über die Arbeit der Europäischen Union zusammengetragen. Diese sogenannten EU-Mythen sind in aller Regel abenteuerliche Geschichten die auf Hörensagen, Gerüchten oder Halbwahrheiten basieren. Viele davon haben ihren Weg immer wieder in die Medien gefunden und wurden zum Teil so oft wiederholt, dass sie mitunter zu hartnäckigen "Wahrheiten" in der öffentlichen Meinung wurden. Die hier dargestellten Themen zeigen nur eine beispielhafte Auswahl der oft aberwitzigen und amüsanten EU-Mythen. Der ernste Hintergrund ist aber die Frage nach einem journalistischen Ethos, der den Bürgern in Europa eine wahrhafte und auf Tatsachen begründete Berichterstattung über die Politiken der Institutionen der Europäischen Union vorenthält. Europa macht alles gleich Keine Legende über die angeblichen Brüsseler Superbürokraten hat sich länger gehalten als die über den vorgeschriebenen Krümmungsgrad von Gurken. In Vergessenheit gerät dabei regelmäßig der Hintergrund für diese Vorschrift: Der Handel wollte es so. Es ging um Standardkisten und darum, auf den ersten Blick zu erkennen, wie viele Gurken in so einer Kiste stecken. Viele Regelungen etwa über die Größe von Melonen, die Einteilung von Gewichts- und Güteklassen für Äpfel, die Beschaffenheit von Auberginen gehen auf den Wunsch nach einheitlichen Regeln und Normen zurück. Denn nur so kann ein Unternehmer auf einem Binnenmarkt mit 27 Mitgliedstaaten uneingeschränkt Handel treiben. Im Zuge des Bürokratieabbaus hat die EU-Kommission nun vorgeschlagen, 26 dieser Normen - darunter auch für Gurken - zu streichen. Vorschriften sollten nur noch für zehn Obst- und Gemüsesorten gelten, eben die Sorten, die für den grenzüberschreitenden Handel am wichtigsten sind wie Äpfel und Tomaten. Die Vorschriften für Knoblauch, Artischocken oder Lauch sollten dafür einfach wegfallen, weil sie überwiegend regional gehandelt werden. Die EU-Kommission schlug sogar vor, dass auch solche Früchte, die zwar genießbar sind, aber wegen leichten Fehlern oder Unschönheiten aussortiert wurden, entsprechend gekennzeichnet ("zum Kochen geeignet") in den Supermarktregalen angeboten werden dürfen. Doch da hatte sie die Rechnung ohne die Mitgliedstaaten gemacht. Von deren Seite hieß es nun, die Normen beruhten schließlich auf einem breiten Konsens zwischen Wirtschaft und Verbrauchern. Standards erleichterten den Händler ihr Geschäft. Die EU-Kommission aber will mit dem Bürokratieabbau weiter machen, um endlich den Mythos vom Krümmungsgrad aus der Welt zu schaffen. Die europäische Gurke soll endlich wachsen dürfen, wie sie will. Brüssel reißt immer mehr Macht an sich und ist ein unkontrollierbarer Moloch Die Aufgabenverteilung in der Europäischen Union ist im Vertrag von Maastricht festgeschrieben. Ein Schlüsselbegriff ist das Grundprinzip der Subsidiarität. Das bedeutet: Jede Aufgabe, deren Lösung durch das Handeln auf nationaler oder sogar regionaler Ebene sinnvoller erscheint als auf EU-Ebene, wird auch auf dieser Stufe entschieden. Grundsätzlich kann die Europäische Union nur dann tätig werden kann, wenn sie von allen Mitgliedstaaten dazu ermächtigt wurde. Das betrifft beispielsweise die Agrar-, Zoll- und Handelspolitik sowie das Wettbewerbsrecht und die Währungspolitik. In anderen Bereich sind Regierungen und Mitgliedstaaten gemeinsam zuständig, wie etwa beim Verbraucherschutz oder in der Umweltpolitik. Andere Politikfelder wie Wirtschaft, Inneres oder Außenpolitik fallen in die nationale Zuständigkeit. Der Reformvertrag von Lissabon will einerseits die Europäische Union effizienter und handlungsfähiger machen, indem die Entscheidungsstrukturen einfacher werden. Andererseits bekommen die nationalen Parlamente zusätzliche Kontrollrechte. Nicht zuletzt können die Bürgerinnen und Bürger selbst über das europäische Volksbegehren in den Entscheidungsprozess eingreifen: Mit einer Million Unterschriften aus einer erheblichen Zahl von Mitgliedstaaten kann die EU-Kommission aufgefordert werden, einen Gesetzesvorschlag vorzulegen. In Brüssel arbeitet ein aufgeblähter Beamtenapparat Rund 30 000 Beamte arbeiten für der Europäische Union - hochqualifizierte Verwaltungsfachleute, die sorgfältig ausgewählt werden und für die Europäische Kommission, den Rat der Europäischen Union, das Europäische Parlament, den Europäischen Gerichtshof, die Europäische Zentralbank und verschiedene Ausschüsse tätig sind. Am Frankfurter Flughafen sind mehr als doppelt so viele Menschen beschäftigt. EU-Beamte werden entsprechend bezahlt, denn von ihnen wird viel verlangt: perfekte Kenntnisse von mindestens zwei Amtssprachen, häufige Ortswechsel und Belastungen für die Familien durch lange Auslandsaufenthalte. Was häufig vergessen wird: Deutsche Beamte und Angestellte, die in Brüssel für die Deutsche Botschaft oder die Vertretungen der Länder arbeiten, verdienen vergleichsweise mehr als ihre EU-Kollegen in Brüssel. Die EU-Beamten zahlen wie alle anderen Unionsbürger auch Steuern: Ihre Einkommenssteuer fließt in den Unionshaushalt. Deutschland ist der Zahlmeister der EU Ein Vorurteil, das immer wieder zu hören ist und das wohl auch, weil der Blick auf die entsprechenden Statistiken es zu bestätigen scheint: Deutschlands Beitrag an die EU beträgt 22 Milliarden Euro jährlich. Zurück fließen davon mehr als 15 Milliarden an Hilfen für strukturschwache Regionen, für die Landwirtschaft sowie für zahlreiche Ausbildungs- und Beschäftigungsprogramme. So verbleiben als Nettobetrag sechs bis sieben Milliarden. Doch was diese Zahlen nicht verraten: Fast zwei Drittel der deutschen Exporte gehen in EU-Länder. Keine andere europäische Volkswirtschaft profitiert in dem Maß von dem europäischen Binnenmarkt wie die deutsche. Das gilt insbesondere vor dem Hintergrund der 2004 vollzogenen Osterweiterung der Union. Der Export in die neuen Mitgliedstaaten hat sich weitaus schneller entwickelt als die Ausfuhren in den Rest der Welt. Während 1994 deutsche Güter im Wert von 17 Milliarden Euro in die EU exportiert wurden, waren es bereits ein Jahr nach der Osterweiterung schon 68 Milliarden Euro. Die EU ist also eine gute Investition in die Zukunft. Die Erweiterung hat die Europäische Union handlungsunfähig gemacht Der Entscheidungsprozess innerhalb der Europäischen Union ist durch die jüngsten Erweiterungen nicht beeinträchtigt worden, die EU-Institutionen funktionieren: Die Abgeordneten aus den neuen Mitgliedstaaten spielen eine aktive Rolle innerhalb des Europäischen Parlaments, die EU-Kommission unter Präsident José Manuel Barroso arbeitet effizient mit 26 Kommissaren und auch der Rat der Europäischen Union trifft seine Entscheidungen wie zuvor. Bereits in der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass die Erweiterung und Vertiefung des europäischen Integrationsprozesses nicht im Widerspruch zueinander stehen müssen: Fünf EU-Erweiterungen fanden seit 1973 statt, insgesamt 19 Länder traten seither der Union bei. Gleichzeitig wurde der Binnenmarkt entwickelt, der Schengen-Raum für Reisen ohne Grenzkontrollen geschaffen, der Euro eingeführt. Die Erweiterung hat auch zu mehr Stabilität in vielen neuen Beitrittsländern geführt und damit einen wichtigen Beitrag für Frieden und Wohlstand in der EU geleistet. Daraus erwächst ebenfalls eine gestärkte Rolle der EU als Global Player in der Weltpolitik. Die Erweiterung führt zu Standortverlegung und Lohndumping Nicht die Erweiterung, sondern der globale Wettbewerb hat zu Standortverlegungen und Auslagerungen geführt. Studien bestätigen außerdem, dass die Verlegung von Unternehmen von alten in neue Mitgliedstaaten als Folge der Osterweiterung ein begrenztes Phänomen geblieben ist. Die geografischen Ziele von Unternehmensverlagerungen sind meist nicht die Staaten Mittel- und Osteuropas, sondern Länder in Asien. In Deutschland ist auch die Sorge vieler Bürger, die Schaffung von Arbeitsmöglichkeiten für Menschen aus Osteuropa in den alten Mitgliedstaaten werde das Lohnniveau senken, verbreitet. Die Erweiterung von 2004 hat jedoch dazu beigetragen, den Markt für Schwarzarbeit zu verringern. Die positive Folge: Legale Arbeitnehmer sind Ausbeutung und schlechten Arbeitsbedingungen weniger stark ausgesetzt und zahlen außerdem Steuern und Sozialabgaben. Deutschland hat zudem die Freizügigkeit für Arbeitnehmer aus den neuen Beitrittsländern beschränkt. Für Arbeitskräfte aus Polen, Ungarn, der Tschechischen Republik, der Slowakei, Slowenien, Lettland, Litauen und Estland gelten bis 2011 Zugangsbeschränkungen für den deutschen Arbeitsmarkt, für Bulgaren und Rumänen bis 2014. Die Erweiterung öffnet illegaler Einwanderung und Kriminalität Tür und Tor Durch die Erweiterung wurde es erst möglich, EU-Recht und damit auch die Vorschriften zur Bekämpfung von Kriminalität und illegaler Einwanderung in den neuen Mitgliedstaaten Geltung zu verschaffen und umzusetzen. Die EU-Mitgliedstaaten arbeiten kontinuierlich an einer Intensivierung und Harmonisierung ihrer justiziellen und polizeilichen Zusammenarbeit, um den europäischen Bürgern größtmöglichen Schutz bieten zu können. Mit Europol gibt es seit 1994 ein Europäisches Polizeiamt, das die nationalen Polizeibehörden durch den Austausch von Informationen und die Koordinierung der Fahndung unterstützt. Als Antwort auf die Anschläge von New York, Madrid und London hat die EU ein gemeinsames Anti-Terror-Programm entwickelt. Dem liegt die Überzeugung zugrunde, dass eine Union von Staaten Sicherheit und Recht besser gewährleisten kann als ein einzelnes Land. Darum arbeitet die EU beständig daran, die Zusammenarbeit zwischen Polizei, Zoll und Justiz auszubauen, um gemeinsam gegen Terrorismus, illegale Migration, organisierte Kriminalität und Menschenhandel vorzugehen. Die EU ist eine Wirtschaftsgemeinschaft, von der nur Konzerne profitieren Keine Frage, wer als Unternehmer ein Geschäft hat, kann sich glücklich schätzen, wenn ihm ein Markt mit rund 500 Millionen Verbraucherinnen und Verbrauchern offen steht. Der europäische Binnenmarkt kommt jedoch längst nicht nur Geschäftsleuten und Konzernen zugute, er nützt auch Europas Bürgern. Schließlich gilt noch immer: Geht es den Betrieben gut, dann läuft es auch für die gesamte Volkswirtschaft. Neue Jobs entstehen, die Steuereinnahmen steigen und damit ist auch Geld für soziale Maßnahmen oder aber den Umweltschutz vorhanden. Zu den Gewinnern des gemeinsamen Marktes zählen eindeutig auch die Verbraucher. So schützt die Roaming-Verordnung Handy-Nutzer vor teuren Auslandsgesprächen. Die Gewährleistungsfrist beim Kauf von Produkten wurde von sechs Monaten auf zwei Jahre ausgedehnt. Und Lebensmittel müssen penibel gekennzeichnet werden, was ihre Inhaltsstoffe angeht. Die EU höhlt Deutsch als Amtsprache aus Anders als in diversen Pressemeldungen berichtet, wurde Deutsch im Zuge der Erweiterung nicht als eine von drei EU-Amtssprachen (neben Englisch und Französisch) abgeschafft. Das bedeutet: Sämtliche Vorlagen, über die EU-Kommissare zu entscheiden haben, müssen auch weiterhin in drei Sprachen verfasst sein. Ansonsten gilt: Nach der jüngsten Erweiterung verfügt die EU über nunmehr 23 Amtssprachen. Alle für die Gesetzgebung und politischen Entscheidungen relevanten Dokumente müssen in diese 23 Sprachen übersetzt werden. Auch im Europäischen Parlament hat jeder Abgeordnete das Recht, seine Sprache zu sprechen. Zudem ist geregelt, dass sich jeder Unionsbürger schriftlich in einer der 23 Amtssprachen an jedes Organ und jede Einrichtung der EU wenden kann und eine Antwort in seiner Sprache erhalten muss. Das "Irrenhaus" EU will Lärmkontrolle in Konzertsälen Kontrolleure der EU, die mitten in eine Opernaufführung platzen und sie beenden, weil die Musik zu laut ist, Wagner nur noch in Zimmerlautstärke erlaubt - die Boulevard-Presse hatte wieder einmal ein Thema, um über das "Irrenhaus EU" zu schimpfen. Fakt ist: Im Februar 2006 hat die EU einstimmig schärfere Lärmgrenzwerte beschlossen, die für sämtliche Bereiche des Arbeitslebens gelten, von Baustellen bis zu Fabriken. Bei der verfügten Lärmobergrenze handelt es sich jedoch nur um einen wöchentlichen Durchschnittswert handelt. Wird dieser überschritten, muss etwas gegen die Lautstärke getan werden. Bei Orchestern wäre zum Beispiel eine bessere Dämpfung von Proberäumen, der Einsatz von Stellwänden oder die Änderung der Sitzordnung denkbar (was teilweise ohnehin schon geschieht). Mit der Lärmschutzrichtlinie geht es der EU gewiss nicht darum, Opernaufführungen zu reglementieren. Ziel der Richtlinie ist der Schutz von Arbeitnehmer. Alles andere ist viel Lärm um Nichts. Brüssel zwängt Einheitsgrößen von Kondomen auf alle europäischen Männer Die Europäische Union hat 1993 eine Anordnung über medizinische Vorrichtungen herausgegeben. Das Kondom wurde in dieser Anordnung als eine medizinische Vorrichtung eingestuft. Daraufhin wurde das Europäische Komitee für Normung damit beauftragt, eine Europäische Spezifierung für Kondome auszuarbeiten, um diese Anweisung zu unterstützen. 1996 wurden gewisse Größenordnungen bestimmt. Die Länge sollte dabei nicht weniger als 160 mm betragen und die Weite nicht mehr als 2 mm von der nominalen Weite abweichen. Hierbei handelt es sich aber nur um eine neue Norm und nicht um eine Richtlinie. |